Allgemeine Geschäftsbedingungen

*) Ausgenommen Beratungs- und Schulungsleistungen – siehe Textende

Folgende Geschäftsbedingungen werden von der Gesellschaft eventcompetence+ compagnie, dem Kunden überlassen und werden Inhalt aller vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen.

1. Allgemein

1.1 Nachstehende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners wider-spricht eventcompetence + compagnie hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form von eventcompetence+ compagnie. Die Annahme von Angeboten oder die Abnahme von Leistungen der Agentur, gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser AGB`s.
eventcompetence + compagnie ist jederzeit berechtigt, diese AGB Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten AGB bearbeitet.

1.2. Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht eventcompetence+ compagnie darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

1.3. eventcompetence + compagnie stellt Ihnen die von eventcompetence + compagnie angebotenen Dienstleistung auf der Grundlage der AGB zur Verfügung. Wenn Sie die Dienstleistung von eventcompetence + compagnie nutzen bzw. eventcompetence + compagnie einen Auftrag erteilen erkennen Sie die Geltung dieser AGBs an.

2. Urheberschutz und Nutzungsrechte

2.1. Alle durch eventcompetence + compagnie erzeugten Ideen, Präsentationen, Projekt-skizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum von eventcompetence + compagnie.

2.2. Die von der eventcompetence + compagnie erstellten Werke sind ausschließlich für den Vertragspartner bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis von eventcompetence + compagnie als Urheber zulässig. Die Ausführung ihrer Konzeptarbeit ist allein eventcompetence + compagnie vorbehalten.

2.3. Sollte es nicht zur Auftragserteilung an die eventcompetence + compagnie kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammen-arbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte zu verwenden.

2.4. Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung von eventcompetence + compagnie und in jedem Fall die vorherigen Einigung über eine angemessene Vergütung.

2.5. eventcompetence + compagnie ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichen.

2.6. Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben. eventcompetence + compagnie ist in Publikationen auf Verlangen als Urheber und durchführender Partner namentlich zu nennen.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Unsere Angebot sind stets freibleibend. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für eventcompetence+ compagnie unverbindlich.

3.1.1. eventcompetence + compagnie erstellt eine ordnungsgemäße Abrechnung. Alle Preise für Agenturleistungen verstehen sich grundsätzlich rein netto. Skonto wird nicht gewährt. Der Gesamtbetrag ist – falls nicht anders vereinbart – zahlbar ohne Abzüge:

  • 40 % der Auftragssumme bei Vertragsschluss
  • 20 % der Auftragssumme bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
  • 20 % der Auftragssumme bei Veranstaltungsbeginn
  • 20 % der Auftragssumme binnen 10 Tagen nach Veranstaltungsende.

Depositzahlungen, die zur Sicherstellung von Dienstleistungen (Hotels, Fluggesellschaften etc.) zu zahlen sind, werden von eventcompetence + compagnie gesondert in Rechnung gestellt.

3.1.2. Desweiteren gelten die Zahlungsbedingungen, der durch unser Haus eingebrachten Partner als verbindlich und werden vor Beauftragung durch uns an die die Kunden kommuniziert. Kosten für Mahnungen, Zustellungen sowie Zahlungsverzüge werden zu banküblichen Zinsen und marktüblichen Kosten weiterberechnet.

3.1.3. Nach zweimaliger Mahnung obliegt es unserem Hause die Leistungen ohne Begründung bis auf weiteres einzustellen und die bis dato geleisteten Zahlungen einzu-behalten.

3.1.4. Kosten für Versicherungen, Bürgschaften, Bankauskünfte etc. übernimmt der Kunde.

3.2. Beim Engagement von KünstlerInnen über die Agentur wird zzgl. die Künstlersozialabgabe auf Künstlerhonorare gemäß dem von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen und dem gesetzlichen, in der BRD abzuführenden Mehrwertsteuersatz, auch wenn dies im Einzelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte, fällig. Sollte eine Mehrwertsteuer an eine andere staatliche Organisation abzuführen sein, so hat eventcompetence + compagnie Anspruch auf Zahlung dieser Steuer.

3.3 Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet. Flüge innerhalb Europas sowie Interkontinental-Flüge erfolgen in der Business-Class. Alle weiteren Reisekosten werden jeweils im Zusammenhang mit den Angeboten kommuniziert und verabschiedet.

3.4 Aufwendungen für Kommunikation und Sekretariatsdienste werden gemäß der Preisliste berechnet.

3.5 Eventuell entstehende GEMA-Gebühren, sowie veranstaltungsbedingte Energie-, Wasser- Abfall- und Entsorgungskosten werden vom Kunden übernommen.

3.6 Auf alle direkten Fremdkosten berechnet eventcompetence+compagnie ein Handlinghonorar.

3.7 Alle Aufwendungen und Auslagen, die nicht nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung von eventcompetence + compagnie zu übernehmen sind, werden nach Aufwand abgerechnet.

3.8 Alle Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfasst sind, sind auch dann zusätzlich vom Kunden zu vergüten, wenn eventcompetence + compagnie nicht auf Leistungen Dritter zurückgreift, sondern die jeweilige Leistung durch eigene Mitarbeiter ausführen lässt. eventcompetence + compagnie ist berechtigt, Arbeiten, die eventcompetence+ compagnie im Namen und für Rechnung des Kunden an Dritte vergeben kann, durch eigene Mitarbeiter auszuführen und alsdann gesondert mit dem Kunden abzurechnen.

4. Durchführung und Organisation

4.1 Basis jeder Veranstaltung ist ein durch den Vertragspartner abgenommenes Konzept, eine ausführliche und mit dem Kunden abgestimmte Leistungsbeschreibung, ein Kostenplan und eine rechtsgültige Beauftragung in Form eines Vertrages – die Kosten für eine Vertragerstellung trägt der Kunde. Die Durchführung und Ausgestaltung einer Veranstaltung erfolgt auf Basis dieser Grundlagen. Wesentliche Veränderungen werden mit dem Kunden schriftlich abgestimmt.

4.2. eventcompetence + compagnie ist in der Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes frei. Den künstlerischen Weisungen eines Dritten unterliegt eventcompetence+compagnie nicht.

4.3. Von Seiten des Kunden werden die Ausstellungs- und Veranstaltungsräume an den Auf-, Abbau- und Veranstaltungstagen Mitarbeitern und Beauftragten von eventcompetence+ compagnie für den Aufbau von Messeständen und Bühnenbauten, Installation von Beleuchtungs- und Beschallungstechnik, sowie für Bühnenproben zugänglich gemacht.

4.4. Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen und im Auftrag des Kunden. eventcompetence+compagnie wird hierdurch vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages notwendig oder zumindest zweckmäßig sind, im Namen des Kunden abzuschließen.

event-competence+compagnie ist gegenüber Lieferanten, die vom Kunden mit Leistungen für die Veranstaltung beauftragt wurden, im Interesse und im Namen des Kunden weisungsberechtigt.

5. Rücktritt

5.1. Tritt der Kunde nach Auftragserteilung, aus einem eventcompetence + compagnie nicht zurechenbaren Grundes, vom Vertrag zurück, so stehen eventcompetence + compagnie als Ersatz für den entgangenen Gewinn, folgenden Prozentsätze des Gesamtvolumens zuzüglich MWSt. zu:

  • nach Auftragserteilung: 30%
  • bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 45%
  • bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 65%
  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75%
  • weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100%

5.1.1. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen Nachweis zu erbringen, dass der tatsächlich entgangene Gewinn niedriger war.

5.1.2. Alle vereinbarten Agenturleistungen, Vergütungen, Spesen und sonstigen Vorleistungen, sowie Stornierungs- und Rücktrittkosten Dritter, die zum Stornierungszeitpunkt nachweislich vorlagen, sind in jedem Fall sofort und ohne Abzüge nach Rechnungseingang beim Kunden zu zahlen.

5.2. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen ganz oder teilweise vereitelt, die der Kunde zu vertreten hat, so behält eventcompetence+compagnie den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Eventcompetence+compagnie wird sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

5.3. Im Falle einer zeitlichen Verschiebung des Veranstaltungsdatums durch den Kunden bis 60 Tage vor Veranstaltunsbeginn trägt der Kunde jedwede Kosten und Aufwendungen des vereinbarten Auftragswertes bzw. Agenturhonorars. Hinzu kommen alle mit der Umbuchung einhergehenden Eigen- und Fremdkosten.

5.4. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen durch Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art (z.B. Krieg, innere Unruhen, Epidemien, währungs- handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften u.ä.) vereitelt, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, so sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt. Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Kunde das Wetterrisiko.

5.5. eventcompetence + compagnie behält den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile gemäß Zahlungsplan. Für die Leistungen von eventcompetence + compagnie, die nach der zuletzt fällig gewordenen Rate gemäß Zahlungsplan erbracht wurden, steht eventcompetence + compagnie ein dieser Leistung entsprechender Honoraranteil zu.

6. Haftung

6.1. Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von eventcompetence + compagnie verursacht worden sind, haftet eventcompetence+ compagnie nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

6.2. eventcompetence + compagnie haftet nicht für grobes Verschulden Ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Durch diesen Ausschluss wird die persönliche Haftung derjenigen für ihr eigenes, grobes Verschulden nicht berührt.

6.3. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie die Haftung in vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung von eventcompetence + compagnie trägt der Kunde. eventcompetence + compagnie übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen durch die Installation von Messe-ständen, Bühnen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

6.4 Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet eventcompetence + compagnie nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber eventcompetence+compagnie ist damit ausgeschlossen. Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Kunden ist eventcompetence + compagnie nicht verpflichtet, die Veranstaltung durch zu führen.

6.5. eventcompetence + compagnie haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesem Dritten auftreten können. eventcompetence + compagnie haftet nicht für die Verwirklichung eines Sponsorenkonzeptes. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen bzw. die Leistungsstörungen nicht auf Vorsatz und Fahrlässigkeit von eventcompetence+compagnie zurück zu führen sind.

6.6. eventcompetence + compagnie hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und künstlerische Vertretbarkeit der von eventcompetence+compagnie entwickelten Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn eventcompetence + compagnie trotz vorgebrachter Bedenken auf Weisung des Vertragspartners die Maßnahmen dennoch durchführt. In diesem Falle hat der Kunde eventcompetence +compagnie von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen eventcompetence + compagnie geltend gemacht werden, freizustellen.

6.7. Soweit eventcompetence + compagnie in Erfüllung dieses Vertrages im Namen des Kunden Verträge mit Dritten abschließt, beschränkt sich die auftragsgemäße Tätigkeit auf die Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluss des betreffenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrag gesetzten Grenzen. eventcompetence + compagnie ist insbesondere nicht verpflichtet, die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Derart von eventcompetence + compagnie beauftragte Dritte sind im Verhältnis von event-competence + compagnie zum Kunden nicht Erfüllungsgehilfen von eventcompetence + compagnie.

7. Sonstiges

7.1 Beide Vertragsparteien sichern sich im Rahmen der Zusammenarbeit 
Vertraulichkeit zu.

7.2 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Honorar zu geben.

7.3 Bitte informieren Sie eventcompetence+ compagnie über alle Verletzungen dieser AGB´s. eventcompetence + compagnie gewährleistet hiermit jedoch nicht, dass irgendwelche Maß-nahmen ergriffen werden.

7.4 Der Verzicht von eventcompetence+ compagnie, ein Recht oder eine Bestimmung dieser AGB´s auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. die betreffende Bestimmung dar.

7.5 Wird diese AGB in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB´s ausschlaggebend.

7.6 Diese AGB sind nur allgemeine Rahmenbedingungen abgefasst. Weitere Punkte werden bei Vertragsabschluß gesondert verzeichnet.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.

8.2 Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

8.3 Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmit-telbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist – soweit zulässig – Erfüllungsort und Gerichtsstand des Sitzes der event-competence+compagnie, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.

8.5 Der Kunde darf seine Vertragsrechte ohne Zustimmung von eventcompetence + compagnie nicht auf Dritte übertragen
Nierstein am Rhein – 2008

*) Ausgenommen hiervon sind Beratungs- und Schulungsleistungen. 
Hier beziehen wir uns auf die AGB´s unseres Partners, der Spiegelberg-Akademie (siehe www.spiegelberg-akademie.de) und auf die jeweils Individuellen Honorarleistungen und vereinbarten Absprachen.